"Die Kommunen (Gemeinden und Landkreise) verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung." Art. 87 Abs. 1 LV LSA
Hochwasserkatastrophe 2013Soforthilfe-Programm der Landesregierung (Richtlinien und Anträge)
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